Was ist eine Genossenschaft?
Wie werde ich Mitglied?

Eine Wohnung Mieten oder Kaufen?  Oder beides in einem ? 

Eine Genossenschaftswohnung macht's möglich. Immer mehr Mieter finden sich in Genossenschaften zusammen. In Deutschland gibt es ca. 2000 Baugenossenschaften mit über 2 Millionen Wohnungen und mehr als 3 Millionen Mitgliedern. Der Genossenschaftsgedanke entstand vor über 100 Jahren und ist aktueller und wichtiger denn je. Damals wie heute gilt: Durch den Zusammenschluss vieler Gleichgesinnter entsteht eine große wirtschaftliche Kraft . 

Satzung und Genossenschaftsgesetz sind das A und O einer Genossenschaft. Hier wird völlig demokratisch das Zusammenleben, die Finanzen usw. geregelt, denn jedes Mitglied hat ein Stimmrecht. Das Prinzip "ein Mitglied - eine Stimme" gewährleistet die rechtliche Gleichstellung aller Mitglieder. Willkürliche Kündigungen, Mietwucher und Luxusmodernisierungen sind tabu. Genossenschaftsmitglieder erhalten keinen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungsvertrag, der das Verhältnis der Mitglieder als Miteigentümer sichert.

Jedes Mitglied zeichnet Geschäftsanteile, die weit unter der Höhe einer Eigentumswohnung liegen, aber durch die das Mitglied zum Miteigentümer in der Genossenschaft wird.

Eine Genossenschaft ist eine Solidargemeinschaft. Alle Mitglieder achten auf den effektiven Einsatz der erwirtschafteten Mittel und den pfleglichen Umgang mit dem genossenschaftlichen Eigentum und beteiligen sich selbst aktiv an dessen Erhaltung.

Erwirtschafteten Überschüsse werden in die Instandhaltung, die Modernisierung und den Neubau von Wohnungen investiert. Sie können auch teilweise an die Mitglieder ausgezahlt werden, z.B. als genossenschaftliche Rückvergütung.

 


Wie kann ich Mitglied in der GWG werden?

Mitglied kann jede Person werden, welche die Satzung der GWG anerkennt. Interessenten geben eine Beitrittserklärung ab.

Genossenschaftsmitglieder zeichnen bei ihrem Eintritt Geschäftsanteile nach Größe der Wohnung und zahlen darauf das Geschäftsguthaben ein. Das Geschäftsguthaben wird nach einem Austritt aus der Genossenschaft und Ablauf der Kündigungszeit zurückgezahlt.


Wer ist die GWG - Die Gemeinnützige WohnungsbauGenossenschaft in Limbach-Oberfrohna ?

Gegründet wurde unsere GWG im Jahr 1902. Wir sind also schon seit 105 Jahren zuverlässiger Partner für unsere Mitglieder und die Gewerbetreibenden in der Region. Unsere GWG ist die 4. älteste Genossenschaft in Sachsen !!!  Das ist ein besonderes Markenzeichen für Stabilität und Solidität im Wirtschaften!!!

Die GWG hat ca. 750 Mitglieder. Wir verfügen über ca. 670 Wohnungen. Seit  1997 haben wir 495 Wohnungen komplett und solide modernisiert. Das sind etwa 75 % unseres Wohnungsbestandes. Dafür hat unsere Genossenschaft fast 25 Mio. € aufgebracht.

Unsere Wohnhäuser befinden sich in besten Wohnlagen von Limbach-Oberfrohna und im Ortsteil Pleißa, verteilt über das Stadtgebiet . Alle Wohnhäuser stehen auf schönen und gepflegten Grundstücken, zum Teil ist sogar private Gartennutzung möglich. Bei uns wohnt man sehr individuell, da in unserer GWG keine typisierten Plattenbauten stehen.

Unser Name ist uns Verpflichtung. Darum steht GWG auch für:

GWG - Genossenschaftler Wohnen Günstig - GWG
              GWG - Gemeinsames Werk Gelingt - GWG
                            GWG - Gern Wird Geholfen - GWG